HEINZ-KÜHN-STIFTUNG

Mit der Heinz-Kühn-Stiftung journalistisch die Eine Welt erleben

Was fördern wir?

Um die Aus- und Weiterbildung junger Journalisten zu fördern, vergibt die Heinz-Kühn-Stiftung sechswöchige oder dreimonatige Stipendien für Auslandsaufenthalte in Afrika, Asien und Lateinamerika an junge Journalistinnen und Journalisten aus Nordrhein-Westfalen.

Gleichzeitig finanziert die Stiftung bis zu dreimonatige Aufenthalte für Journalistinnen und Journalisten aus Afrika, Asien und Lateinamerika in Nordrhein-Westfalen.

Das Stipendium der Heinz-Kühn-Stiftung soll jungen Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit geben, in einer neuen Umgebung ihre journalistische Aus- und Weiterbildung zu fördern und intensiv und ohne Zeitdruck persönliche Einblicke in die Sicht- und Verhaltensweise einer fremden Kultur zu gewinnen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich junge Journalistinnen und Journalisten aus Nordrhein-Westfalen, sowie junge Journalistinnen und Journalisten aus den Ländern des Südens, sofern sie

  • ein ausgeprägtes Interesse an entwicklungspolitischen Fragestellungen haben,
  • bereits Erfahrungen im journalistischen Bereich besitzen (ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist wünschenswert),
  • nicht älter als 35 Jahre sind,
  • und die offizielle Amtssprache des Gastlandes beherrschen (ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen).

Welche Leistungen umfasst das Stipendium?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten

  • einen pauschalen Zuschuss für den Lebensunterhalt im Gastland,
  • eine Flug- und Reisekostenpauschale,
  • für ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten stellt die Stiftung das Flugticket für den Hin- und Rückflug,
  • einen Sachkostenzuschuss (z.B. für Literatur),
  • einen Zuschuss für Reisen im Gastland,
  • für ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten finanziert die Stiftung, sofern notwendig, einen bis zu zweimonatigen Sprachkurs im Goethe-Institut in Düsseldorf oder Bonn.

Die Stipendien sind so bemessen, dass den Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Regel  keine Kosten für Aus- und Weiterbildung entstehen und dass der Lebensunterhalt im Gastland bestritten werden kann.
Vor und während des Stipendiums sichert die Heinz-Kühn-Stiftung eine fachgerechte Betreuung zu.

Welche Pflichten ergeben sich aus dem Stipendium?

Die nordrhein-westfälischen Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, in Abstimmung mit der Stiftung vor Reisebeginn einen Reiseverlaufsplan für das jeweilige Reiseland zu erarbeiten und sich während ihres Stipendiums soweit wie möglich daran zu halten. Zugleich verpflichten sie sich, innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des Stipendiums einen ausführlichen Bericht über den Aufenthalt im Gastland vorzulegen. Die Heinz-Kühn-Stiftung veröffentlicht die Berichte im jeweiligen Jahrbuch der Stiftung

Wie kann man sich bewerben?

Journalistinnen und Journalisten, die die Voraussetzungen erfüllen, sollten zunächst Kontakt mit der Stiftung aufnehmen, um mögliche Reiseländer und Themen abzustimmen.

Bewerbungen für das jeweils kommende Jahr sind bis zum 30. November ausschließlich per Email zu richten an heinz-kuehn-stiftung(at)stk.nrw.de.

 

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: 

  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
  • Nachweise über die erlernte und ausgeübte Berufstätigkeit,
  • Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse, 
  • Exposé mit ausführlicher Begründung der Bewerbung und des Reiselandes, sowie Darstellung des geplanten Recherche-Thema.

Wer entscheidet über das Stipendium?

Die in Frage kommenden Bewerberinnen und Bewerber aus Nordrhein-Westfalen werden nach einer Vorauswahl zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch vor einem Auswahlgremium unter Vorsitz eines Vorstandsmitglieds der Heinz-Kühn-Stiftung eingeladen.

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien trifft dann das Kuratorium der Heinz-Kühn-Stiftung auf Vorschlag des Vorstandes in der folgenden Kuratoriumssitzung.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten, die eine Zusage erhalten, haben ab der Zusage ein Jahr Zeit, das Stipendium zu nutzen.

 

Wo gibt es weitere Informationen?

Bei Fragen zum Stipendium oder zum Verfahren wenden Sie sich per E-Mail an heinz-kuehn-stiftung(at)stk.nrw.de.

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